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Bestattung von Amtswegen

Eine Bestattung von Amtswegen oder auch ordnungsbehördliche Bestattung genannt, muss auch dann von den Angehörigen bezahlt werden, wenn Sie sich weigern, die Bestattungskosten zu übernehmen. Angehörige sind laut Bestattungsgesetz verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, auch wenn sie sich nicht um die Bestattung gekümmert haben.

Bestattung von Amts wegen – bundesweit schnell und unkompliziert

Abholung in ganz Deutschland – ohne Extrakosten

Egal, ob in Berlin, Hamburg oder einem kleinen Ort in Bayern: Wir holen den Verstorbenen bundesweit ab – ohne versteckte Gebühren. Unsere langjährige Erfahrung in allen 16 Bundesländern garantiert Ihnen eine reibungslose Abwicklung, selbst in besonderen Fällen wie der Freigabe durch die Kriminalpolizei.

Behördengänge? Übernehmen wir.

Die Beschaffung von Dokumenten wie Sterbeurkunde, Geburtsurkunde oder Scheidungsnachweis ist bei uns inklusive. Nur die städtischen Gebühren für die Dokumente und die Kosten für den Totenschein müssen Sie separat übernehmen – alles andere erledigen wir für Sie. So sparen Sie Zeit und vermeiden bürokratischen Stress.

Lokale Vorschriften? Kein Problem.

Ob besondere Friedhofsregelungen in Bremen oder spezielle Meldevorschriften in Sachsen: Wir kennen die regionalen Bestimmungen in jedem Bundesland genau. Das bedeutet für Sie weniger Aufwand und eine sichere, rechtssichere Abwicklung – ganz gleich, ob in Nordrhein-Westfalen oder Mecklenburg-Vorpommern.

Kein unnötiger Aufwand – nur klare Lösungen

Von der Abholung bis zur Beisetzung übernehmen wir alle notwendigen Schritte. Sie müssen sich um nichts kümmern – wir sorgen dafür, dass alles nach den geltenden Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes abläuft. Einfach, schnell und zuverlässig.

Eine Beauftragung der Bestattung durch die Angehörigen ist in der Regel günstiger als eine durch die Ordnungsbehörde veranlasste Bestattung.

In den Fällen, in denen bestattungspflichtige Angehörige sich nicht oder nicht rechtzeitig um die die Bestattung kümmern oder sich niemand verpflichtet fühlt, sich um die Bestattung zu kümmern, veranlasst das Ordnungsamt eine ordnungsbehördliche Bestattung.

Die Kosten einer ordnungsbehördlichen Bestattung werden nicht zwangsläufig vom Ordnungsamt übernommen, sondern die Kosten werden dem oder den bestattungspflichtigen Angehörigen auferlegt.

Das Ordnungsamt übernimmt grundsätzlich keine Bestattungskosten, wenn der Auftrag zur Bestattung nicht vom Ordnungsamt erteilt wurde. Beim Ordnungsamt können auch keine Anträge auf Bestattungsübernahme oder Übernahme der Kosten gestellt werden.

Bei einer vom Ordnungsamt bereits angeordneten Bestattung, die dann durch Angehörige übernommen wird, nutzen wir eine Grabstätte unserer Wahl. Diese Grabstätte kann in Deutschland sein oder bei unseren Nachbarn in den Niederlanden. Auch eine Beisetzung in der Nordsee oder Ostsee ist möglich.

Die Asche wird in einer im Preis bereits enthaltenen Aschekapsel beigesetzt. Selbstverständlich garantieren wir auch bei einer anonymen Bestattung einen würdevollen Ablauf.

Die Beisetzungsstelle bei einer anonymen Bestattung ist immer anonym und wird nicht festgehalten. Eine anonyme Bestattung findet immer ohne Beisein der Angehörigen statt.

Die Beisetzung der Urne erfolgt in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach der Kremierung/Einäscherung. Nach der Beisetzung erhalten Sie eine Beisetzungsbestätigung.

„Sollten Sie den Beisetzungsort selbst bestimmen wollen, finden Sie hier auch diese Möglichkeiten. Seebestattung  –  Baumbestattung  –  Waldbestattung  –  Bestattung vor Ort“

Sollten Sie den Wunsch haben bei einer günstigen Bestattung persönlich anwesend zu sein, bieten wir Ihnen mit dem Angebot „Teilanonyme Waldbestattung mit Angehörigen“ auch diese Möglichkeit.

Ordnungsbehördliche Bestattung in Sachsen als Paketpreis für 1399,- € inkl. MwSt. inkl. der Grabgebühren einer Grabstätte unserer Wahl, zzgl. Gebühr für den Totenschein.

Beispielbild

Ratenzahlung auf Anfrage möglich!

Sprechen Sie uns gerne an.

Besonderheiten in Bayern, Bremen/Bremerhaven, Baden Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz oder im Saarland

  • Bayern

    Punkt 1 Seit dem 01.04.2025 besteht auch in Bayern die Pflicht zur 2. Leichenschau, im Gegensatz zu anderen Bundesländern fallen hier 100,-€ an, aus diesem Grund kann der Betrag nicht in unseren Pauschalpreis eingerechnet werden. Punkt 2 Die Vorfahrtspflicht in Bayern verpflichtet Bestattungsunternehmen, unmittelbar vor der Überführung eines Leichnams nach auswärts auf einem städtischen Friedhof / Polizei vorzufahren, um die ordnungsgemäße Einsargung und das Vorliegen aller Voraussetzungen für die Überführung überprüfen zu lassen. Diese Regelung dient der Qualitätssicherung der Bestatterarbeit, wobei ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Abgerechnet wird später an Hand der Auslagenrechnung.

  • Bremen

    Die qualifizierte Leichenschau in Bremen, eingeführt am 1. August 2017, ist ein zweistufiges Verfahren, bei dem nach der ersten Todesfeststellung durch einen approbierten Arzt jeder Verstorbene zusätzlich von einem speziell qualifizierten Arzt des Instituts für Rechtsmedizin (in Bremen) oder des Gesundheitsamts (in Bremerhaven) untersucht wird. Stand 01.01.2025

  • Süddeutschland

    In den hier genannten Bundesländern entstehen zusätzliche Kosten bei einer Einäscherung. So fallen in Baden-Württemberg und Hessen höhere Gebühren für die Einäscherung an. In Rheinland-Pfalz und im Saarland kommen zu den erhöhten Einäscherungskosten noch Gebühren für die Bestattungsgenehmigung hinzu. Aus diesen Gründen können wir unserer Bestattungsdienstleistungen in diesen Bundesländern nicht ohne einen Zuschlag durchführen.

Pflichtangaben:

Diese Angaben sind zwingend erforderlich zur späteren Bearbeitung des Sterbefalls.

  • Auslagenvorschuss

    Auslagenvorschuss für mögliche Fremdauslagen. Bei einer Abholung im Krankenhaus betrifft dies insbesondere die Kosten für die Ausstellung der Todesbescheinigung. Diese Kosten werden von der jeweiligen Stelle festgelegt und können zwischen 0,00 € und 215,00 € liegen. Der Vorschuss von 100,00 € wird mit den tatsächlich entstandenen Auslagen verrechnet. Nicht benötigte Beträge werden nach Abschluss des Auftrags zurückgezahlt. Übersteigen die tatsächlichen Auslagen den Vorschuss, wird nur die Differenz nachberechnet. Muss bei der Beauftragung bestätigt werden.

  • Energiezuschlag

    Aufgrund erhöhter Energie- und Transportkosten berechnen wir derzeit bei jeder Beauftragung einen verpflichtenden Zuschlag von 39,00 €. Der Zuschlag wird transparent in der Preisberechnung ausgewiesen. Sobald sich die Kostenentwicklung nachhaltig entspannt, entfällt dieser Zuschlag wieder.

  • Name

    Name Sterbefall *

    Tragen Sie hier bitte den Vor- und Nachnamen der verstorbenen Person ein.

  • Sterbeort

    Sterbeort *

    Tragen Sie hier bitte nur den Sterbeort ein, wie z.B. Dortmund, Hamburg, Stuttgart.

  • Download

    Wie möchten Sie die Angaben zum Sterbefall übermitteln? *

    Wählen Sie die kostenlose digitale Übermittlung oder die klassische Papiervariante. Digital können wir Ihre Angaben direkt in unser System übernehmen. Bei der Papiervariante übertragen wir alle Daten von Hand; für diesen zusätzlichen Zeitaufwand berechnen wir 80,00 €.

Summe der Bestattungspauschale

Summe der zusätzlich gewählten Optionen

Gesamtbetrag Bestattungskosten

Beispielbild Beispielbild

Weitere Zahlarten sind im Kassenbereich möglich!

Beauftragung auf Rechnung, PayPal, Kreditkarte, Banküberweisung usw.

Artikelnummer: 30519 Kategorie: Schlagwörter: anonym, Baden Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, ganz Deutschland, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein Westfalen, Ordnungsamt, Ordnungsbehörde, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, von Amtswegen

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