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Bestattung von Amtswegen
Eine Bestattung von Amtswegen oder auch ordnungsbehördliche Bestattung genannt, muss auch dann von den Angehörigen bezahlt werden, wenn Sie sich weigern, die Bestattungskosten zu übernehmen. Angehörige sind laut Bestattungsgesetz verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, auch wenn sie sich nicht um die Bestattung gekümmert haben.
Bestattung von Amts wegen – bundesweit schnell und unkompliziert
Abholung in ganz Deutschland – ohne Extrakosten
Egal, ob in Berlin, Hamburg oder einem kleinen Ort in Bayern: Wir holen den Verstorbenen bundesweit ab – ohne versteckte Gebühren. Unsere langjährige Erfahrung in allen 16 Bundesländern garantiert Ihnen eine reibungslose Abwicklung, selbst in besonderen Fällen wie der Freigabe durch die Kriminalpolizei.
Behördengänge? Übernehmen wir.
Die Beschaffung von Dokumenten wie Sterbeurkunde, Geburtsurkunde oder Scheidungsnachweis ist bei uns inklusive. Nur die städtischen Gebühren für die Dokumente und die Kosten für den Totenschein müssen Sie separat übernehmen – alles andere erledigen wir für Sie. So sparen Sie Zeit und vermeiden bürokratischen Stress.
Lokale Vorschriften? Kein Problem.
Ob besondere Friedhofsregelungen in Bremen oder spezielle Meldevorschriften in Sachsen: Wir kennen die regionalen Bestimmungen in jedem Bundesland genau. Das bedeutet für Sie weniger Aufwand und eine sichere, rechtssichere Abwicklung – ganz gleich, ob in Nordrhein-Westfalen oder Mecklenburg-Vorpommern.
Kein unnötiger Aufwand – nur klare Lösungen
Von der Abholung bis zur Beisetzung übernehmen wir alle notwendigen Schritte. Sie müssen sich um nichts kümmern – wir sorgen dafür, dass alles nach den geltenden Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes abläuft. Einfach, schnell und zuverlässig.
Eine Beauftragung der Bestattung durch die Angehörigen ist in der Regel günstiger als eine durch die Ordnungsbehörde veranlasste Bestattung.
In den Fällen, in denen bestattungspflichtige Angehörige sich nicht oder nicht rechtzeitig um die die Bestattung kümmern oder sich niemand verpflichtet fühlt, sich um die Bestattung zu kümmern, veranlasst das Ordnungsamt eine ordnungsbehördliche Bestattung.
Die Kosten einer ordnungsbehördlichen Bestattung werden nicht zwangsläufig vom Ordnungsamt übernommen, sondern die Kosten werden dem oder den bestattungspflichtigen Angehörigen auferlegt.
Das Ordnungsamt übernimmt grundsätzlich keine Bestattungskosten, wenn der Auftrag zur Bestattung nicht vom Ordnungsamt erteilt wurde. Beim Ordnungsamt können auch keine Anträge auf Bestattungsübernahme oder Übernahme der Kosten gestellt werden.
Bei einer vom Ordnungsamt bereits angeordneten Bestattung, die dann durch Angehörige übernommen wird, nutzen wir eine Grabstätte unserer Wahl. Diese Grabstätte kann in Deutschland sein oder bei unseren Nachbarn in den Niederlanden. Auch eine Beisetzung in der Nordsee oder Ostsee ist möglich.
Die Asche wird in einer im Preis bereits enthaltenen Aschekapsel beigesetzt. Selbstverständlich garantieren wir auch bei einer anonymen Bestattung einen würdevollen Ablauf.
Die Beisetzungsstelle bei einer anonymen Bestattung ist immer anonym und wird nicht festgehalten. Eine anonyme Bestattung findet immer ohne Beisein der Angehörigen statt.
Die Beisetzung der Urne erfolgt in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach der Kremierung/Einäscherung. Nach der Beisetzung erhalten Sie eine Beisetzungsbestätigung.
„Sollten Sie den Beisetzungsort selbst bestimmen wollen, finden Sie hier auch diese Möglichkeiten. Seebestattung – Baumbestattung – Waldbestattung – Bestattung vor Ort“
Sollten Sie den Wunsch haben bei einer günstigen Bestattung persönlich anwesend zu sein, bieten wir Ihnen mit dem Angebot „Teilanonyme Waldbestattung mit Angehörigen“ auch diese Möglichkeit.
Ordnungsbehördliche Bestattung in Sachsen als Paketpreis für 1399,- € inkl. MwSt. inkl. der Grabgebühren einer Grabstätte unserer Wahl, zzgl. Gebühr für den Totenschein.
Ratenzahlung auf Anfrage möglich!
Sprechen Sie uns gerne an.
Weitere Zahlarten sind im Kassenbereich möglich!
Beauftragung auf Rechnung, PayPal, Kreditkarte, Banküberweisung usw.
