Einholen von fehlenden Dokumenten

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Einholen von fehlenden Dokumenten

Das schriftliche Einholen von fehlenden Dokumenten ist nur dann nötig, wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns oder dem Standesamt die erforderlichen Dokumente im Original vorzulegen. Das für den Sterbefall zuständige Standesamt benötigt neben der von uns vorgelegten Todesbescheinigung noch folgende Unterlagen im Original:

Sollte die Geburt und die Eheschließung bereits durch das Standesamt am Sterbeort beurkundet worden sein, kann das Standesamt im Normalfall auf diese Daten zurückgreifen.

Bei jedem Sterbefall benötigen wir:

  • Die Sterbefallanzeige vom Krankenhaus, Seniorenheim oder Hospiz
  • Bei Haussterbefällen fertigen wir die Sterbefallanzeige an
  • Den Personalausweis des Verstorbenen oder eine Meldebescheinigung
  •  Bei ledigen die Geburtsurkunde
  • Bei verheirateten das Stammbuch/Familienbuch/Heiratsurkunde und eventuell die Geburtsurkunde
  • Bei geschiedenen die Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk der Eheschließung  oder die Heiratsurkunde und ein rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Bei verwitweten die Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners.

WICHTIG: Bei im Ausland ausgestellten Dokumenten benötigen wir eine beglaubigte Übersetzung.

Der Betrag fällt je Stadt oder Gemeinde an. Das Einholen von fehlenden Dokumenten im Ausland wird nach Aufwand berechnet.

Einholen von fehlenden Dokumenten innerhalb von Deutschland für 80,- € inkl. MwSt.

Nur in Verbindung mit einer von uns durchgeführten Feuerbestattung möglich.

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