Ordnungsbehördliche Rheinland-Pfalz für 1549,- €
Wir übernehmen eine bereits durch ein Ordnungsamt in Rheinland-Pfalz veranlasste Bestattung, eine sogenannte ordnungsbehördliche Bestattung als Paketpreis für 1549,- € inkl. MwSt., zzgl. eventuell anfallender Gebühren für den Totenschein
Bezeichnung der im Paketpreis enthaltenen Positionen:
- Überführung innerhalb von Rheinland-Pfalz
- Abmeldung beim Standesamt am Sterbeort
- kostenfreie Sterbeurkunden
- einholen von fehlenden Dokumenten zur Beurkundung des Sterbefalls (nur innerhalb von Deutschland)
- Formalitäten (Krankenhaus, Standesamt, Krematorium, Grabstätte)
- Hilfestellungen (Musterschreiben) bei den weiteren Formalitäten
- Fahrer/Bestattungshelfer
- Überführung zum Krematorium unserer Wahl innerhalb von Deutschland
- Einholen einer eventuell nötigen Fristverlängerung inkl. der städtischen Gebühren
- Kühlung ab dem Tag der Abholung
- Kiefervollholzsarg mit Innenausschlag (bis max. 120kg)
- Kissen- und Deckengarnitur, einfach
- (Grund)-Versorgung des Leichnams (Vorbereitung der Abholung)
- Einbetten (das Legen des Leichnams in den Sarg)
- Gebühren für die Kremierung/Einäscherung (inkl. Aschekapsel)
- Übergabe der Aschekapsel an den Beisetzungsort
- Beisetzungsgebühren für eine Grabstätte unserer Wahl
Endpreis 1549,00€*
* inkl. der Grabgebühren einer Grabstätte unserer Wahl zuzüglich der eventuell anfallenden Gebühr für den Totenschein
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise bezüglich Übergewicht, Übergröße und Infektionskrankheiten wie COVID 19, HIV, MRSA usw. auf unserem schriftlichen Auftrag im Downloadbereich.
Achtung:
Finanzierungsmöglichkeiten von 3 bis 24 Monate zu günstigen Konditionen, Bonität vorausgesetzt.
Feuerbestattungen24.de bietet Ihnen einen kostengünstigen Weg, eine Bestattung zu beauftragen. In unserem Portal finden Sie mehrere Möglichkeiten, sich über die Kosten einer Bestattung zu informieren.
Durch unseren gering gehaltenen Verwaltungsapparat sind unsere Preise niedrig und bezahlbar.
Die gesamte Abwicklung kann online erledigt werden. Wenn Sie uns die benötigten Originalunterlagen nicht persönlich übergeben können, senden Sie diese bitte per Post (als Prio Brief mit Sendungsverfolgung) an das zuständige Standesamt. Nach Rücksprache mit dem Krankenhaus können diese Unterlagen eventuell auch an der Information hinterlegt werden.
Sollten Sie noch Fragen haben, finden Sie die Antworten in unserem Fragen & Antworten Katalog. Selbstverständlich steht Ihnen unser Beratungsteam von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung.
Weitere Informationen über uns finden Sie auch unter www.feuerbestattungen24.de
Nur die Leistungen, die Sie beauftragen, bezahlen Sie. Das ist unsere Preistransparenz für Sie.
In diesen Städten in Rheinland-Pfalz übernehmen wir eine bereits vom Ordnungsamt angeordnete Bestattung:
Rheinland-Pfalz umfasst insgesamt 2.305 Gemeinden, darunter zwölf kreisfreie Städte, 30 verbandsfreie Gemeinden sowie zahlreiche weitere Ortsgemeinden, die sich auf 24 Landkreise verteilen. Zu den kreisfreien Städten zählen beispielsweise Mainz, Ludwigshafen am Rhein, Koblenz, Trier, Kaiserslautern, Worms, Neustadt an der Weinstraße, Landau in der Pfalz, Pirmasens, Frankenthal (Pfalz), Speyer und Zweibrücken. Die weiteren Städte und Gemeinden reichen von größeren Mittelzentren wie Idar-Oberstein, Ingelheim am Rhein oder Bad Kreuznach bis hin zu zahlreichen kleineren Gemeinden wie Abtweiler, Acht, Achtelsbach, Adenau, Oppenheim, Osthofen, Otterberg, Polch, Prüm, Ramstein-Miesenbach, Ransbach-Baumbach, Rennerod, Rheinböllen, Rhens, Dachsenhausen, Dackenheim, Dackscheid und viele mehr. Die vollständige Liste umfasst alle Städte und Gemeinden von A wie Abtweiler bis Z wie Zweifelscheid, wobei jede Gemeinde einer Verbandsgemeinde, einem Landkreis oder als verbandsfreie Gemeinde direkt einer Gebietskörperschaft zugeordnet ist. Eine alphabetische oder kreisweise Aufzählung aller Namen würde den Rahmen eines kompakten Textes sprengen, da Rheinland-Pfalz eine der gemeindereichsten Regionen Deutschlands ist und die Vielfalt von urbanen Zentren bis zu kleinsten Ortsgemeinden reicht.