Benötigte Unterlagen zur Sterbefall Beurkundung
Die folgende Unterlagen benötigt das zuständige Standesamt am Sterbeort zur Beurkundung eines Sterbefalls.
Natürlich können Sie als Angehörige den Sterbefall auch persönlich beim Standesamt anzeigen, dafür benötigen Sie ebenfalls die aufgeführten Unterlagen.
Gerne können Sie uns die jeweils in Frage kommenden Urkunden und Dokumente zur Weiterleitung an das Standesamt am Tag der Überführung (Abholung des Verstorbenen) übergeben. Wir zeigen dann den Sterbefall für Sie beim zuständigen Standesamt an.
Alle genannten Urkunden sind immer im Original und nicht als Kopie einzureichen. Urkunden in fremder Sprache benötigen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.
Für die Beurkundung eines Sterbefalls benötigt das Standesamt immer:
- Todesbescheinigung grün
- Personalausweis oder Meldebescheinigung des Verstorbenen
- Sterbefallanzeige
Wenn sich die Kriminalpolizei eingeschaltet hat, benötigen wir zusätzlich:
- Todesbescheinigung rot
- Freigabe/Beerdigungsschein
- Sterbefallanzeige der Polizei
Weitere Unterlagen werden benötigt, …
wenn der/die Verstorbene ledig (nicht verheiratet) war werden folgende Unterlagen zusätzlich benötigt:
- eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
wenn der/die Verstorbene verheiratet war werden folgende Unterlagen zusätzlich benötigt:
- bei Eheschließung bis zum 31.12.1957: eine Heiratsurkunde
- bei Eheschließung ab dem 01.01.1958-31.12.2008: eine beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch
- bei Eheschließung ab dem 01.01.2009: eine Eheurkunde
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine Namensänderung
wenn der/die Verstorbene in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft war werden folgende Unterlagen zusätzlich benötigt:
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine Namensänderung
wenn der/die Verstorbene geschieden war werden folgende Unterlagen zusätzlich benötigt:
- bei Eheschließung bis zum 31.12.1957: eine Heiratsurkunde
- bei Eheschließung ab dem 01.01.1958-31.12.2008: eine beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch
- bei Eheschließung ab dem 01.01.2009: eine Eheurkunde
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, falls die Scheidung in der Heiratsurkunde bzw. beglaubigten Abschrift aus dem Familienbuch nicht eingetragen ist.
wenn der/die Verstorbene in einer aufgelösten eingetragenen Lebenspartnerschaft war werden folgende Unterlagen zusätzlich benötigt:
- eine Lebenspartnerschaftsurkunde mit Vermerk über die Beendigung
- Zusätzlich das Aufhebungsurteil mit Rechtskraftvermerk, falls die Auflösung in der Lebenspartnerschaftsurkunde nicht eingetragen ist
- Sterbeurkunde des Lebenspartners, falls die Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst wurde
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine Namensänderung
wenn der/die Verstorbene verwitwet war werden folgende Unterlagen zusätzlich benötigt:
- bei Eheschließung bis zum 31.12.1957: eine Heiratsurkunde
- bei Eheschließung ab dem 01.01.1958-31.12.2008: eine beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch
- bei Eheschließung ab dem 01.01.2009: eine Eheurkunde
- Sterbeurkunde des Ehegatten, falls dessen Sterbefall in der Heiratsurkunde bzw. der beglaubigten Abschrift aus dem Familienbuch nicht eingetragen ist.
wenn der/die Verstorbene eine/n eingetragene/n Lebenspartner/in hatte und diese/r bereits verstorben ist werden folgende Unterlagen zusätzlich benötigt:
- Sterbeurkunde des Lebenspartners
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine Namensänderung
In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.
- gegebenenfalls eine Bescheinigung einer namensrechtlichen Erklärung
- Geburtsurkunde auch bei verheirateten
- ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch
- eine erweiterte Meldebescheinigung
Alle Unterlagen sind im im Original einzureichen. Handelt es sich um ausländische Urkunden, benötigt das Standesamt zusätzlich eine Übersetzung von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher.
Grundlage für diese Angaben ist das Personenstandsgesetz (PStG)
Hier können Sie uns im Zusammenhang mit einer bei uns durchgeführten Feuerbestattung mit dem Einholen fehlender Dokumente beauftragen.
Einholen fehlender Dokumente