BESTATTUNGSARTEN

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Erdbestattung

Die Erdbestattung ist in Deutschland die traditionsreichste und älteste Art der Bestattung. Bezüglich der Anzahl von durchgeführten Bestattungen hat die Feuerbestattung jedoch die traditionelle Erdbestattung längst überholt. Es gibt mehrere Möglichkeiten bezüglich der Durchführung einer Erdbestattung.

Grabarten mit Grabpflege

  • Reihengrabstätte: Diese Grabstätte wird von der örtlichen Friedhofsverwaltung zugeteilt, es kann bei dieser Grabart keine weitere Bestattung erfolgen, eine Verlängerung der Ruhefrist ist nicht möglich. Das Grab darf je nach Friedhofsatzung individuell gestaltet werden, muss aber durch die Angehörigen gepflegt werden.
  • Wahlgrabstätte:Es gibt Einzel- oder Doppelgrabstellen, diese können auf dem Friedhof frei gewählt werden. Es besteht die Möglichkeit neben der Sargbestattung auch noch je nach Friedhofsatzung bis zu 4 Urnen beisetzen zu lassen. Eine Verlängerung der Ruhefrist ist hier auch möglich. Bei dieser Grabart darf die Gestaltung immer individuell sein, die Pflege muss auch hier durch die Angehörigen erfolgen.
  • Grabpflege:Alternativ kann die Grabpflege auch durch einen Friedhofsgärtner erfolgen. Diese Pflege kann bereits zu Lebzeiten in einem Vorsorge-Vertrag geregelt werden.

Grabarten ohne Grabpflege

  • Rasenreihengrab:Bei einem Rasenreihengrab handelt es sich um eine teilanonyme Erdbestattung. Der Sarg wird im Beisein der Angehörigen bestattet und die Grabstelle mit einem einheitlichen Grabstein gekennzeichnet. Eine individuelle Gestaltung der Grabstelle ist nicht möglich.
  • Anonyme Erdbeisetzung:Die Beisetzung erfolgt ohne Angehörige und eine Grabkennzeichnung ist nicht vorgesehen.

Früher war es noch üblich, dass der Verstorbene an seinem Wohnsitz beigesetz wurde. Mittlerweile hat man die freie Friedhofswahl was sich auch erheblich in den Grabkosten unterscheiden kann. Die Friedhofsgebühren sind je nach Stadt sehr unterschiedlich. Selbst zwischen städtischen- und kirchlichen Friedhöfen gibt es bei den Grabgebühren erhebliche Unterschiede. Seit 2014 darf eine Erdbestattung frühestens 24 Stunden nach dem Tod und muss spätestens nach 10 Tagen durchgeführt werden. Eine Erdbestattung wird im Normalfall mit einem Sarg aus zersetzbarem Material durchgeführt. Vor der Beisetzung auf dem Friedhof findet gewöhnlich eine Trauerfeier in der Friedhofskapelle statt. Die Verabschiedung am Sarg, kann auch in der Kirche oder direkt am Grab stattfinden.

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