Bestattungsgesetz
Hier finden Sie alle Informationen zu den Bestattungsgesetzen innerhalb von Deutschland
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Die Bestattungsgesetze in Deutschland regeln den Umgang mit Verstorbenen und die Durchführung von Bestattungen. Sie dienen dazu, den Respekt vor dem Tod und die Würde des Verstorbenen zu wahren, aber auch um hygienische und öffentliche Interessen zu schützen.
In Deutschland gibt es keine einheitlichen Bestattungsgesetze, sondern diese werden von den einzelnen Bundesländern erlassen. Daher können die Regelungen je nach Bundesland leicht variieren, jedoch gibt es einige grundlegende Bestimmungen, die in den meisten Gesetzen zu finden sind.
Eine der wichtigsten Regelungen betrifft die Bestattungspflicht. In Deutschland besteht eine gesetzliche Verpflichtung, Verstorbene innerhalb einer bestimmten Frist einzuäschern. Diese Frist liegt bei den meisten Bundesländern bei 10 Tagen. Die Beisetzung muß in der Regel innerhalb von 6 Wochen nach der Einäscherung erfolgen. Die Bestattungspflicht gilt unabhängig von der Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung des Verstorbenen.
Des Weiteren regeln die Bestattungsgesetze, wer für die Organisation und Durchführung der Bestattung verantwortlich ist. In der Regel obliegt diese Aufgabe den nächsten Angehörigen des Verstorbenen, wie Ehepartner, Kindern oder Eltern. Falls keine Angehörigen vorhanden sind oder diese nicht in der Lage sind, die Bestattung zu organisieren, kann das Ordnungsamt diese Aufgabe übernehmen.
Die Bestattungsgesetze legen auch fest, welche Bestattungsarten in Deutschland erlaubt sind. Die gängigsten Formen sind die Erdbestattung und die Feuerbestattung. Bei der Feuerbestattung wird der Leichnam eingeäschert und die Asche entweder in einer Urne beigesetzt oder anderweitig bestattet.
In fast allen Bundesländern muß die Asche an einem dafür zugelassenen Bestattungsort bestattet werden, in den umliegenden Nachbarländern wie z.B. Niederlande, Schweiz, Frankreich oder in Spanien, Amerika, Australien und vielen anderen Ländern besteht keine Bestattungspflicht.
Dort dürfen die Angehörigen Ihre liebsten auch zuhause aufbewahren. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite urne-nach-hause.de sollten Sie hierzu weitere Fragen haben sprechen Sie uns einfach an.
Bremen
§ 4 Friedhofszwang
Ausnahmen benötigen die Zustimmung der Stadtgemeinde Bremen.
weitere InfosNordrhein-Westfalen
§ 15 (Fn 5) Feuerbestattung
Die Totenasche ist auf einem Friedhof oder auf See beizusetzen.
weitere InfosSachsen
§ 3 Andere Friedhöfe und Bestattungsplätze
(4) Jede Bestattung auf sonstigen privaten Bestattungsplätzen, bedarf einer besonderen Genehmigung.
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