Urne zu Hause? Rechtslage und zulässige Alternativen
In Deutschland darf eine Urne mit der Asche eines verstorbenen Menschen grundsätzlich nicht privat zu Hause aufbewahrt werden. Nach der Einäscherung gelten die Bestattungsgesetze der Bundesländer und der dort geregelte Friedhofs- beziehungsweise Bestattungszwang. Eine Übergabe zur privaten Verwahrung in einem deutschen Zuhause bieten wir deshalb nicht an.
Eine Urnenübergabe an Angehörige ist bei uns ausschließlich zur persönlichen Überführung in ein Land vorgesehen, in dem die gewünschte Form nach dem dort geltenden Recht zulässig ist. Die rechtlichen Vorgaben unterscheiden sich je nach Zielland. Informieren Sie sich daher vor der Auswahl über die aktuell geltenden Bestimmungen am vorgesehenen Ort.
Welche Möglichkeiten finden Sie in dieser Kategorie?
• Urnenübergabe an Angehörige zur persönlichen Überführung ins Ausland
• Bestattungs- und Erinnerungsformen mit einem persönlichen Gedenkort
• Naturbezogene Angebote entsprechend der jeweiligen Produktbeschreibung
• Informationen zu Ablauf, Leistungen und Kosten der einzelnen Angebote
Den konkreten Ablauf erläutern wir auf der Seite Urne selbst ins Ausland überführen. Prüfen Sie vor einer Beauftragung immer, ob das gewählte Angebot zu den rechtlichen Vorgaben des Ziellandes und zu Ihren persönlichen Wünschen passt.
Wichtiger rechtlicher Hinweis
Die Produktbezeichnungen in dieser Kategorie ändern nichts an den in Deutschland geltenden Bestattungspflichten. Maßgeblich sind der vorgesehene Ort der Beisetzung oder Aufbewahrung und das dort anwendbare Recht. Bei Fragen zu unseren Leistungen und zum organisatorischen Ablauf beraten wir Sie gern; eine individuelle Rechtsberatung können wir nicht ersetzen.
Baumbestattung
1.249,00 € inkl. MwSt.
Baumbestattung
1.299,00 € inkl. MwSt.
zu Hause
1.349,00 € inkl. MwSt.
1.349,00 € inkl. MwSt.
1.349,00 € inkl. MwSt.
Naturnahe Bestattung
1.499,00 € inkl. MwSt.
zu Hause
1.749,00 € inkl. MwSt.