Erbausschlagung leicht gemacht – wenn ein Erbe zur Belastung wird
Was bedeutet Erbausschlagung wirklich und wann ist sie sinnvoll?
Die Erbausschlagung – auch Erbverzicht oder Ablehnung eines Nachlasses genannt – ist oft der einzige Weg, finanzielle Risiken nach einem Todesfall zu vermeiden. Viele Menschen wissen nicht, dass ein Erbe nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Schulden enthalten kann. Wer also eine kostengünstige Bestattung plant und gleichzeitig überlegt, das Erbe auszuschlagen, steht oft vor einer emotional und rechtlich komplexen Entscheidung. In solchen Momenten unterstützen wir Sie nicht nur bei einer würdevollen, preiswerten Bestattung, sondern auch dabei, die richtigen Schritte in Sachen Erbausschlagung einzuleiten. Gerade wenn hohe Nachlassschulden bestehen, kann es sinnvoll sein, das Erbe abzulehnen. Unsere jahrelange Erfahrung im bundesweiten Bestattungswesen hilft uns, sensibel, effizient und transparent zu handeln. Vertrauen Sie auf über 10 Jahre Erfahrung, faire Preise und eine Begleitung, die Raum für Trauer lässt und Ihnen die komplizierten Formalitäten erleichtert.
Wann Sie über eine Erbausschlagung oder Nachlassablehnung nachdenken sollten
Viele sind überrascht, wenn sich ein vermeintlicher Nachlass plötzlich als Schuldenfalle entpuppt. In solchen Fällen lohnt es sich, schnell zu handeln. Die Ausschlagung eines Erbes muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen, sonst gilt das Erbe automatisch als angenommen. Wer unsicher ist, sollte rechtzeitig Rat bei einem Anwalt einholen – oft genügt ein Gespräch, um teure Fehler zu vermeiden. Unser Bestattungsunternehmen steht Ihnen nicht nur bei der Organisation der Trauerfeier zur Seite, sondern auch bei Fragen rund um die Erbverweigerung, Nachlassablehnung oder Erbverzicht im Zusammenhang mit dem Anwaltsbüro FASP Finck & Partner. Ansprechpartner Frau Seligmann
Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Frau Seligmann. testamente@fasp.de Die Kosten für die Erstberatung direkte (persönliche) Beratung auch zum Thema Erbausschlagung etc. per Telefon/zoom/E-Mail zum Preis von 297,50€ für 90 Minuten und für jede weitere Stunde 119,00€ inkl. MwSt.
Stand 01.10.2025
Erbverzicht und kostengünstige Bestattung – alles gut organisiert.
Neben professioneller Beratung durch unsere Partner zur Erbausschlagung bieten wir Ihnen eine deutschlandweite Abholung, transparente Kosten und die Möglichkeit der Beauftragung auf Rechnung. Damit Sie den Kopf frei haben, übernehmen unsere Partner organisatorische Schritte und helfen Ihnen, den gesetzlichen Rahmen bei einer Ausschlagung des Nachlasses zu beachten. Informieren Sie sich direkt auf unserer Seite über die verschiedenen Bestattungsarten, etwa die Feuerbestattung, und erfahren Sie, welche Dokumente Sie im Todesfall benötigen.
Für weitere Informationen über Bestattungsarten, Services und rechtliche Hinweise besuchen Sie www.feuerbestattungen24.de.
FAQ zur Erbausschlagung – Ihre Fragen, unsere Antworten
Bei einer Erbannahme übernehmen Sie sämtliche Vermögenswerte, aber auch alle Schulden des Verstorbenen. Eine Prüfung ist daher unerlässlich.
Auch wenn das Erbe ausgeschlagen wird, müssen Sie als nächster Angehöriger trotzdem die Bestattungskosten tragen. Die Pflicht richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis, nicht nach der Annahme des Erbes.
Die Kosten dürfen – soweit möglich – auch aus dem Nachlass bezahlt werden unabhängig von der Erbausschlagung.
In der Regel sechs Wochen ab Kenntnisnahme des Erbfalls. Bei Auslandsaufenthalten verlängert sich die Frist.
Ja, je nach Amtsgericht fällt eine geringe Gebühr an. Dennoch ist dies oft günstiger als die Übernahme von Schulden.
In der Regel nein. Eine genaue Abwägung vorab ist daher entscheidend. Gerne unterstützen Ihr Anwalt Sie bei dieser Entscheidung.
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„Sehr einfühlsamer und professioneller Service. Die Unterstützung bei der Erbausschlagung war goldwert – alles wurde transparent erklärt und schnell erledigt. Absolute Empfehlung!“
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