Besonderheiten in den unterschiedlichen Bundesländern:
Je nach Bundesland gibt es im Bestattungsgesetz besondere Vorschriften, einen Teil dieser Besonderheiten finden Sie hier.
Ist der Sterbefall in Bremen oder Bremerhaven eingetreten?
Die qualifizierte Leichenschau in Bremen, eingeführt am 1. August 2017, ist ein zweistufiges Verfahren, bei dem nach der ersten Todesfeststellung durch einen approbierten Arzt jeder Verstorbene zusätzlich von einem speziell qualifizierten Arzt des Instituts für Rechtsmedizin (in Bremen) oder des Gesundheitsamts (in Bremerhaven) untersucht wird. Stand 01.01.2025
Ist eine Abholung am Wochenende in Bremen oder Bremerhaven erforderlich?
Aufpreis für eine Sofortabholung im Seniorenheim/Hospiz/zuhause in BREMEN oder Bremerhaven an Feiertagen und am Wochenende. Auf Grund der 2. Qualifizierten Leichenschau darf der Verstorbene Bremen oder Bremerhaven erst nach der 2. Leichenschau verlassen. Es kommt leider immer öfter vor, dass die Rechtsmedizin am Wochenende nicht zu erreichen ist. In diesen Fällen müssen wir einen Bestatter vor Ort mit der Abholung und Zwischenlagerung beauftragen.
Ist der Sterbefall in Bayern eingetreten?
Berechnung eines Pauschalzuschlags in Bayern!
Punkt 1
Seit dem 01.04.2025 besteht auch in Bayern die Pflicht zur 2. Leichenschau, im Gegensatz zu anderen Bundesländern fallen hier 119,-€ zuzüglich einer Pauschale im Krematorium an, aus diesem Grund kann der Betrag nicht in unseren Pauschalpreis eingerechnet werden.
Punkt 2
Die Vorfahrtspflicht in Bayern verpflichtet Bestattungsunternehmen, unmittelbar vor der Überführung eines Leichnams nach auswärts auf einem städtischen Friedhof / Polizei vorzufahren, um die ordnungsgemäße Einsargung und das Vorliegen aller Voraussetzungen für die Überführung überprüfen zu lassen. Diese Regelung dient der Qualitätssicherung der Bestatterarbeit, wobei ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.
Abgerechnet wird später an Hand der Auslagenrechnung. Auf Grund der sehr unterschiedlichen Preise haben wir diese Pauschale eingeführt. Lediglich in München fallen noch weitere Kosten an.
Ist der Sterbefall in München eingetreten?
In München wird die Vorfahrtspflicht z.Z. mit einem Betrag von 161,-€ an den Bestatter berechnet. Dieser Betrag hebt sich deutlich von anderen Städten ab. Aus diesem Grund sind wir gezwungen diesen Aufschlag zu berechnen.
Ist der Sterbefall in Baden Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz oder im Saarland eingetreten?
In den hier genannten Bundesländern entstehen zusätzliche Kosten bei einer Einäscherung. So fallen in Baden-Württemberg und Hessen höhere Gebühren für die Einäscherung an. In Rheinland-Pfalz und im Saarland kommen zu den erhöhten Einäscherungskosten noch Gebühren für die Bestattungsgenehmigung hinzu. Aus diesen Gründen können wir unsere Bestattungsdienstleistungen in diesen Bundesländern nicht ohne einen Zuschlag durchführen.
In besonderen Fällen können zusätzlich in allen Bundesländern Kühlkosten vor der Abholung anfallen, diese sind in unseren Preisen ebenfalls nicht enthalten.
Achtung:
Finanzierungsmöglichkeiten bzw. Ratenzahlung von 3 bis 24 Monate zu günstigen Konditionen, Bonität vorausgesetzt.
Feuerbestattungen24.de bietet Ihnen einen kostengünstigen Weg, eine Bestattung zu beauftragen. In unserem Portal finden Sie mehrere Möglichkeiten, sich über die Kosten einer Bestattung zu informieren.
Durch unseren gering gehaltenen Verwaltungsapparat sind unsere Preise niedrig und bezahlbar.
Die gesamte Abwicklung kann online erledigt werden. Wenn Sie uns die benötigten Originalunterlagen nicht persönlich übergeben können, senden Sie diese bitte per Post (als Einschreiben mit Sendungsverfolgung) an das zuständige Standesamt. Nach Rücksprache mit dem Krankenhaus können diese Unterlagen eventuell auch an der Information hinterlegt werden.
Sollten Sie noch Fragen haben, finden Sie die Antworten in unserem Fragen & Antworten Katalog. Selbstverständlich steht Ihnen unser Beratungsteam von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 15:00 Uhr zur Verfügung.
Weitere Informationen über uns finden Sie auch unter www.feuerbestattungen24.de
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Hier finden Sie die Abholorte in den jeweiligen Bundesländern
Baden Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.