Fragen und Antworten zum Thema Bestattung

Hier finden Sie die meist gestellten Fragen

Zum Ablauf

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Hier finden Sie alle Informationen zur Auftragsabwicklung.

Sollten Sie den Wunsch haben telefonisch mit uns in Kontakt zu treten, sind wir selbstverständlich 24 Stunden unter unserer für Sie kostenlosen Telefonnummer 0800 0700 0 24 erreichbar. Aus dem Ausland erreichen Sie uns unter der Telefonnummer +49 23 63 55 85 35 0 oder mobil unter +49 151 5 24 22 9 04

Bitte wählen Sie die gewünschte Bestattungsart und die eventuell anfallenden Zusatzoptionen aus.

Nun überprüfen Sie in der Beauftragung anzeigen-Funktion Ihre Bestattungsart und eventuelle Zusatzoptionen und gehen danach zur Kasse.

Am schnellsten geht das als nicht registrierter Benutzer.

In der Kasse bieten wir Ihnen mehrere Zahlungsarten zur Auswahl. Die schnellste und einfachste Zahlungsmöglichkeit ist per PayPal.

Zahlung per Rechnung, Lastschrift oder mit Kreditkarte sind natürlich auch möglich, gerne können Sie auch bei der Abholung in bar zahlen.

Bei der Zahlung per Rechnung, Lastschrift oder Kreditkarte werden Sie nach PayPal weitergeleitet, dort gehen Sie einfach ohne Anmeldung weiter zur Kasse.

PayPal garantiert uns in diesem Fall nur, das die Zahlung per Rechnung, Lastschrift oder Kreditkarte möglich ist.

Im Download Bereich finden Sie alle Formulare für die spätere Abwicklung. Füllen Sie die Formulare am Rechner oder per Hand aus und Drucken dann die benötigten Unterlagen aus.

Bitte vergessen Sie nicht die Formulare zu unterschreiben.

Senden Sie uns diese Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben zurück. Möglichst per Mail an kontakt@feuerbestattungen24.de, WhatsApp, MMS (Tel.: +49 151 5 24 22 9 04) oder FAX: +49 23 63 55 85 35 0 zu und bestätigen uns somit den Auftrag.

 

Die anschließende Abholung des Verstorbenen erfolgt auf Wunsch in Ihrem Beisein, dabei übergeben Sie uns die benötigten Unterlagen im Original oder hinterlegen diese für uns an einem vorab besprochenen Ort.

Wir erledigen die Abmeldung beim Standesamt, immer per Post diese erfolgt immer am Sterbeort. Selbstverständlich erhalten Sie von uns sämtliche Unterlagen im Original zurück.

Nach der Kremierung und der Beisetzung der Urne erhalten Sie eine Beisetzungsbestätigung, womit dann der Auftrag abgeschlossen ist.

Über eine positive Bewertung auf Google, Facebook oder TrustedShops würden wir uns sehr freuen.

Sollten Sie noch Fragen haben, lassen wir Sie nicht alleine, wir sind 24 Stunden für Sie da, schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihren Wünschen oder Fragen und wir Antworten so schnell wie möglich. Selbstverständlich nehmen wir uns die Zeit und Antworten ausführlich.

 

Sollten Sie jedoch den Wunsch haben etwas telefonisch mit uns zu besprechen, sind wir 24 Stunden unter 0800 0700 0 24 oder +49 151 5 24 22 9 04 für Sie erreichbar.

Dirk Brocki und Ihr Team von Feuerbestattungen24.de GmbH

 

Was kostet eine Bestattung?

Die Kosten für eine Bestattung können sehr unterschiedlich ausfallen. Es kommt immer auf die Wünsche der Hinterbliebenen an. Bei unseren anonymen Bestattungsarten ist die Antwort ganz einfach. Es fallen z.B. bei der anonymen Waldbestattung in Venlo nur 1099€ inkl. Grabplatz an.

Es fallen keine Gebühren für Grabpflege an wie auf einem örtlichen Friedhof. In diesem Angebot ist die Abholung in ganz Deutschland, der Sarg, die Kremierung, die Abmeldung beim Standesamt und alle sonstigen Leistungen enthalten.  

Wer ist Bestattungspflichtig?

Bestattungspflicht und Bestattungsrecht

In Deutschland besteht eine gesetzliche Bestattungspflicht.

Nach Art. 70 Grundgesetz unterliegt das Bestattungsrecht der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer. Für Nordrhein-Westfalen gilt das „Gesetz über das Friedhofswesen und Bestattungswesen“, kurz Bestattungsgesetz (BestG NRW).

Auch Tot- und Fehlgeburten sowie Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen können auf Wunsch eines Elternteils bestattet werden.

Wer muss bestatten und wer bezahlen?

Die Pflicht zur Bestattung eines Toten obliegt den nächsten Angehörigen und zwar in der folgenden Reihenfolge.

Auszug aus dem Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz – BestG NRW) Vom 17. Juni 2003)

§ 8 Bestattungspflicht

(1) Zur Bestattung verpflichtet sind in der nachstehenden Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder (Hinterbliebene). Soweit diese ihrer Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, hat die örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde, auf deren Gebiet der Tod eingetreten oder die oder der Tote gefunden worden ist, die Bestattung zu veranlassen.

(2) Die Inhaber des Gewahrsams haben zu veranlassen, dass Leichenteile, Tot- oder Fehlgeburten sowie die aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchte, die nicht nach § 14 Abs. 2 bestattet werden, ohne Gesundheitsgefährdung und ohne Verletzung des sittlichen Empfindens der Bevölkerung verbrannt werden.

Ende des Auszugs.

Wichtig: Die Pflicht zur Bestattung besteht unabhängig von der Stellung als möglicher Erbe. Auch das Ausschlagen eines Erbes entbindet nicht von der Bestattungspflicht.

Die Bestattungspflicht und die Pflicht, die Kosten für die Bestattung zu tragen, sind gesetzlich zweierlei Dinge: Nach § 1968 BGB trägt „der Erbe die Kosten der Beerdigung des Erblassers“. Der oder die Erben müssen ggf. die Kosten demjenigen erstatten, der die Bestattung beauftragt hat und damit gegenüber einem Bestattungsunternehmen zahlungspflichtig ist. Natürlich sind in der Praxis Bestattungspflichtige und Erben häufig identisch.

Soweit die Kosten der Beerdigung nicht von den Erben zu erlangen sind, hat derjenige sie zu tragen, der dem Verstorbenen gegenüber zuletzt unterhaltspflichtig war (BGB § 1615, § 1615m).

Können die Zahlungspflichtigen die Kosten der Beerdigung nicht oder nicht voll tragen aufgrund eigener Mittellosigkeit, dann kann das Sozialamt auf Antrag die notwendigen Kosten der Bestattung übernehmen oder einen Zuschuss gewähren (Paragraph 74 Sozialgesetzbuch XII).

Wer bestimmt über die Art der Bestattung?

Über die Art der Bestattung entscheidet zunächst der Wille des Verstorbenen, soweit eine Willensbekundung bekannt ist. Andernfalls entscheiden die Hinterbliebenen und zwar in der Reihenfolge ihrer Verpflichtung zur Bestattung (siehe oben).

Grundsätzlich gilt: Erdbestattungen dürfen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes vorgenommen werden. Sie müssen aber innerhalb von acht Tagen durchgeführt werden. Auch eine Einäscherung darf in Nordrhein-Westfalen frühestens nach 48 Stunden durchgeführt werden. Die Einäscherung muss jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen.

Die Beisetzung der Urne muss dann innerhalb von 6 Wochen erfolgen.

Nach deutschem Recht (außer in Bremen) gibt es nur Bestattungen auf Friedhöfen. Im Falle einer Einäscherung besteht die Möglichkeit die Beisetzung der Urne in einem Bestattungswald oder in Form der Seebestattung beizusetzen. Andere Bestattungssorte – etwa die Urne mit nach Hause zu nehmen – sind nur über den Umweg der Schweiz möglich. Sie begehen dadurch jedoch eine Ordnungswidrigkeit.

Was bedeutet Aneignungsrecht? (§ 958 BGB)

Was bedeutet “Ich übertrage hiermit das Aneignungsrecht (§ 958 BGB) an Kremierungsrückständen ….”

 

Bei der Kremierung von Verstorbenen fallen einige Kremierungsrückstände an:

1. Nicht fest mit dem Körper verbundene Wertgegenstände und Metalle (Zahnersatz, Uhren, Schmuckstücke usw.), die möglichst schon vor der Abholung der/des Verstorbenen entfernt werden sollten.

2. Nach der Kremierung/Einäscherung und nach dem Separationsvorgang in der Aschemühle: medizinische Implantate (Gelenke, Schrauben, Platten, Nägel usw.), sowie sonstige Sargbestandteile (Nägel, Schrauben, Metallbeschläge, Winkel usw.).

Während einer Kremierung kommt es normalerweise zum vollständigen Abbau des menschlichen Körpers. Es kann aufgrund der technischen Anlagen eines Krematoriums aber dennoch dazu kommen, dass Metallteile zurückbleiben. Größere Metallteile können grundsätzlich nicht in einer Ascheaufbereitungsanlage/Aschemühle zerkleinert und in die Urne abgefüllt werden. 

Bestattungspflichtige Auftraggeber haben gem. § 958 BGB ein Aneignungsrecht, an nicht mehr in fester Verbindung zu menschlichen Rückständen stehenden Kremierungsrückständen, sofern der Verstorbene als letzten Willen nichts anderes bestimmt hat.


Mit Ihrer Unterschrift verzichten Sie auf dieses Aneignungsrecht und übertragen dieses auf das ausführende Krematorium. Dort erfolgt eine manuelle und magnetische Trennung sowie eine ökologische Verwertung der metallischen Kremierungsrückstände gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Die daraus erzielten Erlöse, dienen in der Regel der Stabilisierung der Einäscherungsentgelte, sowie der Verbesserung der Krematoriumstechnik.

Das von uns genutzte Krematorium spendet die Erlöse der Kremierungsrückstände an bedürftige Einrichtungen in der Umgebung.

0800 Nummer – was bedeutet das?

Für Sie als Anrufer sind Gespräche über unsere 0800-Rufnummer grundsätzlich kostenlos. Alle anfallenden Gebühren tragen selbstverständlich wir. Eine 0800er Rufnummer ist grundsätzlich nur aus dem deutschen Festnetz erreichbar, auch bei deutschen Mobilfunknetzen kann zuweilen kein Verbindungsaufbau stattfinden. Gleiches gilt für Anrufe aus öffentlichen Telefonzellen oder dem Ausland.

Sollten SIE uns mal aus oben genannten Gründen nicht unter unserer 0800er Nummer erreichen, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch 7 Tage die Woche 24 h unter Festnetz Datteln +49 23 63 / 55 85 35 0 oder unter unserer Mobil Nr.: +49 151 5 24 22 9 04 zur Verfügung.

Fragen zur Seebestattung

Wie läuft eine Seebestattung mit Angehörigen ab?

Nachdem wir von Feuerbestattungen24.de der Reederei die Asche übergeben haben, wird diese sorgsam in eine einfache Seeurne (bereits in unserem Preis enthalten) umgebettet. Am Beisetzungstag wird die Seeurne im Salon des Schiffes stilvoll und feierlich aufgebahrt und auf Ihren Wunsch (gegen Aufpreis) mit Blumen geschmückt. Die Beisetzung erfolgt würdevoll nach traditionellem Seemannsbrauch.

Sie als Angehörige sollten ca. 15 Minuten vor der Abfahrtszeit am Liegeplatz des Schiffs eintreffen. Wenn alle Trauergäste an Bord sind, legt das Schiff ab mit Kurs auf die Beisetzungsposition. Nach ca. 30 – 45 Minuten erreichen Sie die Beisetzungsstelle. Es ist ein verkehrsberuhigtes Seegebiet das extra für Seebestattungen ausgewiesen ist. Diese Gebiete sind immer außerhalb der Drei-Meilen-Zone.

Während der Fahrt können die Trauergäste sich ganz persönlich vom Verstorbenen verabschieden. Nach Rücksprache mit der Reederei ist auch das Abspielen eigener Musik an Bord möglich. Am Beisetzungsort angekommen trägt der Kapitän die Urne auf das Achterdeck. Als Zeichen der Trauer wird die Flagge auf Halbmast gesetzt.

Je nach Absprache spricht ein Trauerredner oder der Kapitän Worte des Abschieds. Anschließend wird die Urne mit seemännischer Würde dem Meer übergeben. Auf Wunsch (gegen Aufpreis) können die Angehörigen als letzten Gruß Blütenblätter mit zu Wasser geben. Das Schiff umrundet langsam die Stelle, an der die Urne der See übergeben wurde, um dem Verstorbenen die letzte Ehre zu erweisen.

Innerhalb weniger Stunden löst sich die Seeurne auf und die Asche wird im Meer freigesetzt. Nach der Beisetzung nimmt der Kapitän Kurs auf den Heimathafen. Die Flagge wird wieder vorgehisst. Die ganze Zeremonie dauert ca. 60 bis 90 Minuten. Der Logbuchauszug mit Seekartenausschnitt der Beisetzungsposition wird den Angehörigen später von uns zugeschickt.

Gerne sind wir Ihnen bei der Suche nach Übernachtungsmöglichkeiten und / oder einer Bewirtung nach der Beisetzung behilflich (Hotel, Restaurant, Café).

 

An welchen Küsten oder Gewässern lässt sich eine Seebestattung durchführen?

Bei den von uns angebotenen Seebestattungen handelt es sich immer um eine Ostseebestattung ab Kiel oder um eine Nordseebestattung ab Hooksiel.

Selbstverständlich können wir auch andere Beisetzungsorte anbieten, wie zum Beispiel vor Sylt oder im Mittelmeer

 

Kann ich bei einer anonymen Seebestattung anwesend sein?

Bei der anonymen Seebestattung für 999,- € können Sie als Angehörige nicht anwesend sein. Die Urne wird vom Kapitän würdevoll beigesetzt.

 

Ist eine Seebestattung mit Angehörigen möglich?

Bei einer Seebestattung mit Angehörigen können Sie anwesend sein. Wir terminieren die Bestattung mit Ihnen und der Reederei. Gerne können Sie eigene Musik abspielen lassen und auch einen individuellen Blumenschmuck mit der Reederei vereinbaren. Die Urne wird dann in Ihrem Beisein vom Kapitän würdevoll beigesetzt.

 

Wieviel Personen können bei der Seebestattung anwesend sein?

Bei einer Nordseebestattung können bis zu 40 Personen teilnehmen. Bei der Ostseebestattung sin leider nur 12 Personen möglich.

 

Wie groß ist das Schiff?

Die Größe des Schiffes hängt vom Beisetzungsort und der Reederei ab. Es kann ein kleiner Kutter, oder ein großes Personenschiff sein.

 

Welche Zahlungsarten werden akzeptiert?

Es gibt mehrere Möglichkeiten die beauftragte Bestattung zu bezahlen. Der einfachste Weg ist die Zahlung auf Rechnung oder per PayPal.


Zahlung auf Rechnung:

Bei ausreichender Bonität ist eine Zahlung auf Rechnung selbstverständlich auch möglich.

 

PayPal Zahlung:

Für die Bezahlung über PayPal benötigen Sie ein eigenes PayPal Konto. 

 

Zahlung per Lastschrift:

Die Bezahlung über Lastschrift wird bei uns über PayPal Plus abgewickelt.

 

Kreditkartenzahlung:

Eine Kreditkartenzahlung ist bei uns jederzeit möglich, unabhängig vom Rechnungsbetrag.

 

Kartenzahlung:

Eine Kartenzahlung muss spätestens am Tag der Abholung geleistet werden.

 

Ratenzahlung:

Durch unseren Finanzdienstleister PayPal können wir Ihnen auch eine günstige Ratenzahlung anbieten.

 

Was bedeutet ordnungsbehördliche Bestattung?

Die Ordnungsbehörde wird immer dann eingeschaltet, wenn sich die Angehörigen der Verstorbenen nicht rechtzeitig (innerhalb von 10 Kalendertagen) kümmern wollen oder können. In vielen Fällen sind der Behörde die Angehörigen auch nicht bekannt.

Wenn sich kein Angehöriger innerhalb der Frist um die Bestattung kümmert, muss das Ordnungsamt im Rahmen der Gefahrenabwehr die Bestattung der Verstorbenen veranlassen.

Dies befreit die Angehörigen jedoch nicht von ihrer grundsätzlichen Bestattungspflicht, d. h. sie werden gegenüber der Ordnungsbehörde kostenpflichtig. Auch das Ausschlagen des Erbes befreit nicht von der Bestattungspflicht.

Durch § 8 (1) des Gesetzes über das Friedhofs – und Bestattungswesen (BestG NRW) ist grundsätzlich geregelt, dass Angehörige zur Bestattung verpflichtet sind.

Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind in der nachstehenden Reihenfolge:

Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern und volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder.

Sprechen Sie uns an, wir finden immer eine Lösung. Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:

  • Informationen der Bestattungspflichtige über die gesetzlichen Vorschriften
  • Günstige Bestattung inkl. Beisetzungsgebühren
  • Einholen fehlender Dokumente
  • Kommunikation mit der Ordnungsbehörde
  • Günstige Beisetzungen auch nach bereits erfolgter Einäscherung

Für Bestattungspflichtige, die nicht in der Lage sind, die Kosten der Beisetzung zu tragen, besteht die Möglichkeit der Bestattungskostenübernahme durch das zuständige Kreissozialamt/Sozialamt.