Erbannahme: Ihre Optionen bei kostengünstigen Bestattungen und Nachlassregelungen
Erbfolge, Erbantritt oder Nachlassübernahme – Was Sie bei der Erbannahme wissen müssen
Die Erbannahme, auch als Erbantritt, Erbübernahme oder Nachlassannahme bekannt, ist ein zentraler Schritt, wenn Sie eine Vererbung antreten. Immer wieder stellen sich Angehörige die Frage, welche Aspekte bei der Annahme des Erbes und der Regelung des Nachlasses zu beachten sind. Gerade in Zeiten der Trauer ist es schwierig, die richtigen Entscheidungen zu treffen und gleichzeitig alle Fristen und Formalitäten im Blick zu behalten. Die Erbannahme ist keineswegs immer unkompliziert. Häufig geht es um offene Forderungen, die Abwicklung von Pflichten oder bestehende Nachlassverbindlichkeiten. Viele scheuen sich vor Haftung oder Kostenfallen. Die rechtlichen Grundlagen rund um die Erbannahme, Nachlassverwaltung sowie die Ausschlagung des Erbes sind komplex und bergen viele Fallstricke. Da wir keine Rechtsberatung leisten dürfen, empfehlen wir ausdrücklich die Beurteilung durch einen Anwalt. Möchten Sie eine persönliche Empfehlung? Wir können Ihnen den Kontakt zu Veronika Seligmann, Rechtsanwältin für Erbrecht, ermöglichen.
Erbannahme oder Ausschlagung – Ihre Rechte und Pflichten als Erbe
Wer eine Erbannahme erwägt, muss sich mit verschiedenen Aspekten auseinandersetzen. Die Nachlassübernahme zieht häufig Forderungen und Schulden nach sich. Haben Sie geprüft, welche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Nachlass enthalten sind? Viele Erbberechtigte unterschätzen die Bedeutung einer vollständigen Nachlassprüfung. Falls Unsicherheiten über die Haftung oder Verpflichtungen bestehen, empfehlen wir dringend die Konsultation eines Rechtsanwalts. Sollten Sie den Erbantritt ausschlagen wollen, müssen Fristen und Formvorschriften eingehalten werden. Weitere Infos zu praktischen Abläufen erhalten Sie unter www.feuerbestattungen24.de.
Nachlassregelung nach Erbantritt – Was tun bei Streit oder Unklarheiten?
Die Nachlassregelung nach Erbantritt kann unerwartet kompliziert werden. Was tun, wenn mehrere Anspruchsberechtigte existieren oder unklare Testamente vorliegen?
Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Frau Seligmann. testamente@fasp.de Die Kosten für die Erstberatung direkte (persönliche) Beratung auch zum Thema Erbausschlagung etc. per Telefon/zoom/E-Mail zum Preis von 297,50€ für 90 Minuten und für jede weitere Stunde 119,00€ inkl. MwSt.
Stand 01.10.2025
Zu beachten sind insbesondere die rechtzeitige Beantragung des Erbscheins, die Berücksichtigung von Pflichtteilsberechtigten sowie die ordnungsgemäße Nachlassverwaltung. Häufig kommt es zu Konflikten oder Verzögerungen, wenn die Kommunikation zwischen Erbberechtigten nicht eindeutig läuft. Nutzen Sie den Service von www.feuerbestattungen24.de, um sich bestmöglich über den organisatorischen Ablauf der Bestattung und Nachlassregelung zu informieren.
Fragen und Antworten zur Erbannahme und Nachlassabwicklung
Die Frist beträgt meist sechs Wochen nach Kenntnis von der Erbschaft. Eine verspätete Erklärung kann zur automatischen Annahme führen.
Sie haften als Erbe grundsätzlich auch für Schulden und Verbindlichkeiten im Nachlass. Eine Ausschlagung kann Haftungsfallen vermeiden.
Ja, die Erbausschlagung ist möglich. Sie muss innerhalb der gesetzlichen Frist beim Nachlassgericht erklärt werden.
Wir bieten keine Rechtsberatung an. Bei juristischen Fragen vermitteln wir den Kontakt zu Veronika Seligmann, Rechtsanwältin.
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„Sehr einfühlsamer und kompetenter Service nach dem Erbfall! Die Abwicklung verlief schnell, transparent und kostengünstig. Ich fühlte mich jederzeit bestens betreut und konnte mich auf die organisatorische Hilfe von Feuerbestattungen24 verlassen. Absolute Empfehlung für Angehörige, die Klarheit und Verlässlichkeit im Nachlassprozess suchen.“
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