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Weitere Möglichkeiten bieten unsere Nachbarn in den Niederladen und der Schweiz. Dort darf auch ohne schriftliche Willensbekundung des Verstorbenen die Asche verstreut werden. In den Niederlanden bieten wir die Verstreuung der Asche in den Dünen von Nordholland, Südholland und in Venlo an. In der Schweiz ist die Almwiesen Bestattung oder eine Bergseebestattung möglich. Eine Kennzeichnung der Grabstelle erfolgt nicht. Trauerfeier bei einer Feuerbestattung Eine bei uns beauftragte Trauerfeier wird von uns organisiert, gestaltet und durchgeführt. Lediglich um einen Pfarrer oder weltlichen Redner müssen Sie sich kümmern. Die musikalische Untermalung müssen Sie selbst übernehmen. Eine Trauerfeier mit der Urne kann nur vor der Beisetzung stattfinden. Wir bieten kein Orgelspiel an. Bei einer Feuerbestattung ist auch eine Trauerfeier am Grab möglich. Selbstverständlich können Sie als Angehörige auch eine Trauerfeier am Ort Ihrer Wahl ausrichten. Diese Trauerfeiern erfolgen dann jedoch ohne Anwesenheit der Urne. Kosten einer Feuerbestattung Die bei uns angebotenen Feuerbestattungen setzen sich zusammen aus den Bestatterkosten inkl. der Kremationskosten, Sarg, die notwendigen Überführungen innerhalb von ganz Deutschland und die hygienische Versorgung der Verstorbenen. In vielen Angeboten sind auch die Friedhofsgebühren oder Waldgebühren bereits enthalten. Bei einer Trauerfeier müssen Sie berücksichtigen, dass zu unseren Kosten noch die städtischen Gebühren für eine eventuell Nutzung der Trauerhalle oder Friedhofskapelle anfallen.

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