Ratgeber

Hier finden Sie unseren Ratgeber rund um die Bestattung

Die Seite bietet kompakte Informationen zu Abläufen und wichtigen Tipps bei einem Sterbefall – zu Hause, im Krankenhaus, Seniorenheim oder Hospiz. Hinweise zur Sterbeurkunde, zum Totenschein und zu den benötigten Unterlagen werden verständlich erklärt.

Was tun, wenn sich ein Haussterbefall ankündigt?

Kündigt sich ein Sterbefall zu Hause an, sollten Sie frühzeitig palliativmedizinische oder hausärztliche Begleitung organisieren. Nach dem Tod ist umgehend ein Arzt zu verständigen, der den Totenschein ausstellt (nicht zu verwechseln mit der Sterbeurkunde).

In dem meisten Bundesländern muss der/die Verstorbene erst nach 24-36 Stunden gekühlt werden – Sie haben also Zeit für den Abschied und die Klärung der nächsten Schritte.

Wichtiger Hinweis!
Ein Notarzt kennt die Krankengeschichte meist nicht und kann oft keinen natürlichen Tod bescheinigen – dann muss die Polizei verständigt werden. Kommt es zur Beschlagnahme, ist ein Abschied zu Hause nicht mehr möglich. Die Freigabe kann sich bei einer Obduktion verzögern.

Was tun, wenn der Sterbefall im Krankenhaus eintritt?

Nachdem der Arzt den Tod festgestellt hat, informiert das Krankenhaus Sie telefonisch. Sie haben etwa 2 Stunden Zeit für den Abschied, bevor der/die Verstorbene in die Prosektur (Aufbewahrungsraum) verlegt wird.

Wichtiger Hinweis!
Angehörige haben keinen Zutritt zur Prosektur.

Was tun, wenn der Sterbefall im Seniorenheim eintritt?

Nach Feststellung des Todes informiert die Stationsleitung Sie telefonisch. In vielen Einrichtungen ist eine persönliche Abschiednahme möglich.

Wichtiger Hinweis!
Die Senioreneinrichtung darf Ihnen die Bestatterwahl nicht vorschreiben.

Da die wenigsten Heime eine Kühlung haben, ist oft eine sofortige Überführung zum Krematorium erforderlich.

Was tun, wenn der Sterbefall im Hospiz eintritt?

Nach Feststellung des Todes informiert die Hospizleitung Sie telefonisch. In vielen Einrichtungen ist eine persönliche Abschiednahme möglich.

Wichtiger Hinweis!
Das Hospiz darf Ihnen die Bestatterwahl nicht vorschreiben.

Da die wenigsten Hospize eine Kühlung haben, ist oft eine sofortige Überführung zum Krematorium erforderlich.

Welche Unterlagen zur Sterbefallbeurkundung werden benötigt?

Das zuständige Standesamt benötigt für die Beurkundung eines Sterbefalls folgende Originalunterlagen (Kopien sind nicht zulässig, fremdsprachige Urkunden stets mit beglaubigter Übersetzung):

  • Todesbescheinigung nicht vertraulicher Teil

  • Personalausweis oder Meldebescheinigung des/der Verstorbenen

  • Sterbefallanzeige

Wurde die Kriminalpolizei eingeschaltet, sind zusätzlich nötig:

  • Todesbescheinigung vertraulicher Teil

  • Freigabe/Beerdigungsschein

  • Sterbefallanzeige der Polizei

Sie können den Sterbefall auch selbst beim Standesamt anzeigen. Alternativ übernehmen wir dies für Sie, wenn Sie uns die benötigten Dokumente am Tag der Überführung übergeben.

Je nach Familienstand oder individueller Situation können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Zusätzliche Unterlagen für ledige Verstorbene

Bei ledigen (nicht verheirateten) Verstorbenen ist zusätzlich eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister erforderlich.

Zusätzliche Unterlagen für verheiratete Verstorbene

War der/die Verstorbene verheiratet, werden zusätzlich folgende Dokumente benötigt:

  • Bei Eheschließung bis 31.12.1957: Heiratsurkunde

  • Bei Eheschließung vom 01.01.1958 bis 31.12.2008: beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch

  • Bei Eheschließung ab 01.01.2009: Eheurkunde

  • Gegebenenfalls Bescheinigung über eine Namensänderung

Zusätzliche Unterlagen für Verstorbene in eingetragener Lebenspartnerschaft

Bei eingetragener Lebenspartnerschaft werden zusätzlich benötigt:

  • Lebenspartnerschaftsurkunde

  • Gegebenenfalls Bescheinigung über eine Namensänderung

Zusätzliche Unterlagen für geschiedene Verstorbene

Bei geschiedenen Verstorbenen werden zusätzlich benötigt:

  • Bei Eheschließung bis 31.12.1957: Heiratsurkunde

  • Bei Eheschließung vom 01.01.1958 bis 31.12.2008: beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (Eheregister)

  • Bei Eheschließung ab 01.01.2009: Eheurkunde

  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, sofern die Scheidung nicht in den oben genannten Unterlagen vermerkt ist

Zusätzliche Unterlagen bei aufgelöster eingetragener Lebenspartnerschaft

Bei aufgelöster eingetragener Lebenspartnerschaft werden zusätzlich benötigt:

  • Lebenspartnerschaftsurkunde mit Vermerk über die Beendigung

  • Aufhebungsurteil mit Rechtskraftvermerk (sofern die Auflösung nicht in der Urkunde eingetragen ist)

  • Sterbeurkunde des Lebenspartners (falls die Lebenspartnerschaft durch Tod beendet wurde)

  • Gegebenenfalls Bescheinigung über eine Namensänderung

Zusätzliche Unterlagen für verwitwete Verstorbene

Bei verwitweten Verstorbenen werden zusätzlich benötigt:

  • Bei Eheschließung bis 31.12.1957: Heiratsurkunde

  • Bei Eheschließung vom 01.01.1958 bis 31.12.2008: beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (Eheregister)

  • Bei Eheschließung ab 01.01.2009: Eheurkunde

  • Sterbeurkunde des Ehegatten (sofern der Sterbefall nicht bereits in den genannten Unterlagen eingetragen ist)

Zusätzliche Unterlagen bei verstorbenem eingetragenen Lebenspartner

Wenn der/die Verstorbene einen eingetragenen Lebenspartner hatte, der bereits verstorben ist, werden zusätzlich benötigt:

  • Sterbeurkunde des Lebenspartners

  • Gegebenenfalls Bescheinigung über eine Namensänderung

Weitere mögliche Unterlagen

In Einzelfällen sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

  • Bescheinigung einer namensrechtlichen Erklärung

  • Geburtsurkunde (auch bei Verheirateten)

  • Aktueller Auszug aus dem Familienbuch

  • Erweiterte Meldebescheinigung

Alle Unterlagen müssen im Original vorliegen. Bei ausländischen Urkunden ist eine beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Dolmetscher nötig.

Welche Daten stehen in der Sterbeurkunde?

Die Sterbeurkunde enthält folgende Angaben zur verstorbenen Person:

  • Vorname, Nachname, ggf. Geburtsname

  • Geburtsdatum und -ort

  • Todestag und Uhrzeit des Todes

  • Sterbeort

  • Letzte Meldeanschrift

  • Religionszugehörigkeit (auf Wunsch)

  • Familienstand

Außerdem sind Angaben zum Standesamt, die Unterschrift der ausstellenden Standesbeamtin/des Standesbeamten und das Siegel der Behörde enthalten.

Wo ist das mit den Sterbeurkunden geregelt?

Die Ausstellung von Personenstandsurkunden wie der Sterbeurkunde ist im Personenstandsgesetz (PStG) bundesweit einheitlich geregelt. Im Gegensatz dazu ist das Bestattungsrecht Ländersache.

Wie viele Sterbeurkunden werden in der Regel benötigt?

Für Sozialversicherung, Rente oder Krankenkasse werden Sterbeurkunden meist kostenfrei ausgestellt. Viele Standesämter geben zusätzlich eine kostenfreie Urkunde für die Bestattung aus.

Es empfiehlt sich, mindestens eine weitere kostenpflichtige Urkunde zu bestellen. Überlegen Sie am besten bereits bei der Beauftragung, wie viele kostenpflichtige Urkunden Sie benötigen. Nachbestellungen beim zuständigen Standesamt sind jederzeit möglich.

Tipp:
Für alle finanziellen Angelegenheiten wird eine originale Urkunde benötigt. Beglaubigte Kopien z. B. durch Lehrer oder Geistliche werden nicht anerkannt.

Wofür werden Sterbeurkunden noch benötigt?

Bestatter benötigen immer eine Sterbeurkunde für die Beisetzungsstelle. Je nach Beauftragung (Erledigung der Formalitäten) werden sie auch für verschiedene Organisationen oder Behörden gebraucht.

In vielen Bundesländern ist eine Einäscherung oder Beisetzung ohne ausgestellte Sterbeurkunde nicht möglich.

Was ist der Totenschein?

Der Totenschein (offiziell: Todesbescheinigung) ist ein ärztlich ausgestelltes Dokument, das den Tod einer Person sowie die Todesursache und den Todeszeitpunkt bestätigt. Ohne Totenschein können eine Sterbeurkunde nicht ausgestellt und keine Bestattung oder Überführung durchgeführt werden.

Welche Unterschiede gibt es in den einzelnen Bundesländern?

Die Unterschiede bei der Todesbescheinigung in den einzelnen Bundesländern betreffen vor allem folgende Punkte:

  • Formulare und Gestaltung:
    Jedes Bundesland verwendet eigene, teils unterschiedlich gestaltete Formulare für die Todesbescheinigung (z. B. unterschiedliche Farben oder Aufbau der Abschnitte).

  • Art und Anzahl der Ausfertigungen:
    Üblicherweise gibt es eine vertrauliche („ärztliche“ oder „statistische“) und eine nicht-vertrauliche („für Behörden“) Ausfertigung. In manchen Bundesländern werden mehr Exemplare verlangt bzw. verschiedene Bezeichnungen verwendet.

  • Pflichten der Ärzt:innen:
    Die ärztlichen Meldepflichten (z. B. wer informiert werden muss, Fristen der Ausstellung, Abläufe im Fall eines nicht natürlichen Todes) sind im jeweiligen Landesbestattungsgesetz geregelt und unterscheiden sich teils deutlich.

  • Kosten:
    Die Gebühren für die Ausstellung und ggf. zusätzliche Bescheinigungen variieren je nach Bundesland.

  • Weitergabe und Verwendung:
    Die Stellen, an die der Totenschein weitergeleitet wird (Gesundheitsamt, Standesamt, Polizei), können unterschiedlich geregelt sein. Ebenso variiert, welche Behörden Einsicht erhalten dürfen.

Fazit: Die Inhalte (Angaben zur Person, zum Tod usw.) sind bundesweit vergleichbar, aber Formulare, Abläufe und Pflichten unterscheiden sich je nach Land. Details stehen in den jeweiligen Bestattungsgesetzen und Verwaltungsvorschriften der Bundesländer.

Was ist der Unterschied zwischen dem Totenschein und der Sterbeurkunde?

  • Totenschein (Todesbescheinigung):
    Wird von einer Ärztin oder einem Arzt direkt nach der Feststellung des Todes ausgestellt. Er bestätigt den Tod, nennt den Todeszeitpunkt und die Todesursache. Der Totenschein ist Voraussetzung für die weiteren Formalitäten (z.B. Ausstellung der Sterbeurkunde, Bestattung).

  • Sterbeurkunde:
    Wird vom Standesamt auf Grundlage des Totenscheins erstellt. Sie ist ein amtliches Dokument, das den Todesfall rechtlich bestätigt und alle wesentlichen Daten der verstorbenen Person enthält. Die Sterbeurkunde wird für Behörden, Versicherungen und weitere rechtliche Zwecke benötigt.

Kurz gesagt:
Der Totenschein ist das ärztliche Originaldokument zur Feststellung des Todes; die Sterbeurkunde ist das amtliche Dokument vom Standesamt zur rechtlichen Anerkennung und weiteren Verwendung.