Feuerbestattung in Deutschland
Die Konfrontation mit dem Tod eines geliebten Menschen ist eine emotionale Herausforderung.
Hinzu kommen zahlreiche organisatorische Aufgaben, die vermeintlich unter Zeitdruck erledigt werden müssen. Lassen Sie sich diesbezüglich nicht verrückt machen, alles hat seine Zeit.
Die Einäscherung muss in den meisten Bundesländern zwar innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen, aber auch hier gibt es unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeiten diese Zeit etwas zu verlängern. Bevor die Einäscherung erfolgen kann benötigen wir vom zuständigen Standesamt (immer am Sterbeort) eine Sterbeurkunde. Die Bearbeitung und der Postweg zur Ausstellung einer Sterbeurkunde dauert in der Regel ca. 7-10 Werktage und erfolgt nur, wenn dem Standesamt alle erforderlichen Unterlagen im Original vorgelegt wurden.
Welche Dokumente werden benötigt?
Die Antworten finden Sie hier. HIER KLICKEN
Sollten Ihnen die erforderlichen Unterlagen fehlen, unterstützen wir Sie gerne bei der Beschaffung relevanter Dokumente wie Geburtsurkunde, Sterbeurkunde und gegebenenfalls das Scheidungsurteil mit Rechtskräftigkeitsstempel. Unser Team unterstützt Sie dabei, diese Dokumente zeitnah und effizient zu beschaffen, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Auch bei der Abwicklung der Formalitäten mit der Rentenkasse, Krankenkasse, GEZ, Versicherungen usw. können wir Ihnen helfend zur Seite stehen. Zwingend erforderlich ist das allerdings nicht, ein passendes Musterschreiben finden Sie hier. HIER KLICKEN
Als spezialisierter Anbieter für Feuerbestattungen haben wir uns zum Ziel gesetzt, Ihnen in dieser schwierigen Phase beizustehen. Unser Online-Portal Feuerbestattungen24.de bietet eine breite Auswahl an zusätzlichen Dienstleistungen, die Ihnen bei der Bewältigung der organisatorischen Herausforderungen helfen können.
Doch vor all diesen Bürokratischen Dingen gehört in einem Todesfall die Überführung der Verstorbenen zu den ersten Aufgaben. Unser Unternehmen gewährleistet einen sicheren und würdevollen Transport der Verstorbenen zu einem Krematorium innerhalb von Deutschland.
Nach der Einäscherung (auch Kremierung genannt) kann der Termin für eine Beisetzung geplant werden. Nun müssen Sie sich Gedanken machen, ob Sie die Beisetzung am Ort ohne uns gestallten wollen oder ob Sie unsere Hilfe benötigen.
Sollten Sie uns nicht benötigen, versenden wir die Asche nach entsprechender Urnenanforderung durch die zuständige Friedhofsverwaltung per Kurierdienst an den entsprechenden Friedhof. Gerne können Sie auch unsere/n Urnenträger/in beauftrage die Urne zu Grab zu tragen und beizusetzen.
Selbstverständlich führen wir auch würdevolle Trauerfeiern am Ort durch, diese können Sie ebenfalls über unsere Online-Portal beauftragen. Gerne dürfen Sie in diesem Fall die Urne selber zum Grab tragen und Beisetzen, sollten Sie dazu nicht in der Lage sein nutzen Sie unsere/unseren Urnenträger/in. Der/die Urnenträger/in trägt nach der Zeremonie die Urne zur Grabstätte und setzen diese dort bei. Zur gleichen Zeit räumt ein/e weitere/r Mitarbeiter/in die Trauerhallen Dekoration zusammen und Schaft so zügig platz für die nächste Bestattung.
Wir können Ihnen zwar viel abnehmen, aber um einen seelischen Beistand, Orgelspieler, Musik oder einen weltlichen Trauerredner müssen Sie sich leider selber kümmern.
Bitte beachten Sie, dass die Friedhofsgebühren und die Gebühr für den Totenschein nicht in unseren Preisen enthalten sind.
In bestimmten Fällen sind Zusatzleistungen nötig.
Bei Sterbefällen mit einer ungeklärten oder unnatürlichen Todesart ist es notwendig, die Freigabe der Kriminalpolizei einzuholen. Unsere Experten übernehmen das für Sie, ohne eine Freigabe der Polizei ist in so einem Fall eine Überführung leider nicht möglich.
In bestimmten Situationen kann eine umgehende Abholung des Verstorbenen erforderlich sein, zum Beispiel wenn in einem Seniorenheim oder einem Hospiz keine Kühlung vorhanden ist. Die Sofortabholung innerhalb von 12 Stunden ist dann leider erforderlich.
Unser Online-Portal für Feuerbestattungen ist darauf ausgelegt, den Bestattungsprozess so unkompliziert und respektvoll wie möglich zu gestalten. Wir sind an Ihrer Seite, um Sie durch diese schwierige Zeit zu begleiten und Ihnen die organisatorischen Lasten abzunehmen. So haben Sie den Raum, den Sie brauchen, um zu trauern und Abschied zu nehmen.
Besonderheiten:
Bitte beachten Sie bei Sterbefällen in Bremen, Bremerhaven, Bayern und Rheinland-Pfalz die besonderen Bedingungen!
In Bremen und Bremerhaven ist eine qualifizierte Leichenschau durch die dortigen Gesundheitsbehörden angeordnet. Die Gebühren liegen bei 187,-€ und werden je nach Fall direkt mit den Angehörigen abgerechnet oder von uns verauslagt und dann 1-1 nachberechnet.
Eventuell anfallende Kühlkosten vor der Abholung sowie fällige Kommunalgebühren wie zum Beispiel für die Bestattungsgenehmigungen in Bayern oder in Rheinland-Pfalz werden von uns 1-1 verauslagt. Es kann auch sein, dass diese Abrechnung direkt vom Arzt oder der entsprechenden Einrichtung an die Angehörigen erfolgt. Diese Kosten können sehr unterschiedlich sein.